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Lebensgefahr? Rufen Sie immer 112

Zeichnet das ambulante Notfallzentrum Telefongespräche auf und ist dies erlaubt?

Ja. Alle Telefongespräche werden automatisch aufgezeichnet. Die Gespräche werden von dem Moment an, in dem vom ambulanten Notfallzentrum der Hörer abgenommen wird, bis zur Unterbrechung der Verbindung mit dem Assistenten oder Hausarzt aufgezeichnet.

Alle beim ambulanten Notfallzentrum eingehenden Telefonanrufe werden aufgezeichnet und zu Qualitätszwecken gemäß der gesetzlichen Widerspruchsfrist gespeichert. Die aufgezeichneten Gespräche werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Sie eine Beschwerde über die Bearbeitung Ihres Ersuchens auf hausärztlichen Notdienst haben, gibt es die Möglichkeit, sich das Gespräch noch einmal anzuhören. Hierzu muss ein Antrag eingereicht und ein Verfahren durchlaufen werden.

Die aufgezeichneten Gespräche dienen der fachlichen Weiterbildung der Assistenten. Dabei werden ausschließlich der medizinische Inhalt und die Bearbeitung beurteilt, jedoch nicht die Identität des Patienten. Die aufgezeichneten Gespräche werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.